Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?

Bis vor einigen Jahren dienten die Kosten für eine Immobilienbewertung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) als Grundlage für die Ermittlung eines gerechten Honorars. Diese Verordnung ist jedoch heute nicht mehr gültig. Insofern kann das Honorar prinzipiell mit einem Immobiliengutachter frei verhandelt werden. Es gibt jedoch viele Gutachter, die eine Mindestgrenze vorgeben. Manchmal lohnt es sich, mehrere Immobiliengutachter um einen Kostenvoranschlag zu bitten, jedoch bedeutet kostengünstiger nicht gleich besser.