Welche Art von Gutachten wird benötigt?

Welche Art von Gutachten wird benötigt?

Das Erstellen eines Verkehrswertgutachtens (Vollgutachten) wird in vielen Fällen in privaten, rechtlichen, steuerlichen, aber auch versicherungstechnischen Bereichen benötigt. Wichtig ist hierbei, dass diese gerichtsfest sind und von den Finanzämtern anerkannt werden. Hierzu gehören z.B. die Fälle, in denen eine Immobilie verkauft werden soll und ein Immobiliengutachten zwischen den Parteien als Verhandlungsgrundlage dienen kann.
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Auch im Ablauf eines Zwangsversteigerungsverfahrens ist das gutachterliche Urteil eines Immobiliengutachters per Gutachten notwendig, ebenso wie bei der Ermittlung und Festsetzung von Erbschaftssteuern durch das Finanzamt. Beauftragen die Eigentümer/Erben nicht selbst einen professionellen Immobiliengutachter, schätzt das Finanzamt selbständig den Wert einer Immobilie. Dies kann insbesondere in Fällen, bei denen enorme Schäden und Mängel bei einer Immobilie vorliegen, einen deutlichen Wertunterschied ausmachen, da das Finanzamt keine Bauschäden und Baumängel in ihrer Schätzung berücksichtigt.
Sind sich vorhandene Erben innerhalb ihrer Erbgemeinschaft zudem über den Wert einer aufzuteilenden Immobilie nicht einig und schaltet die Gerichte ein, wird ein Immobiliengutachter beauftragt, um dem Gericht den Wert einer Immobilie als Grundlage der Erbauseinandersetzung zur Verfügung zu stellen. In Scheidungsverfahren sind gerichtsfeste Einschätzungen eines Gutachters von großer Bedeutung, wenn es um die Vermögensaufteilung im Zuge einer Zugewinngemeinschaft geht. Oft müssen bei der Ermittlung eines Haus- oder Wohnungswertes mehrere Wertermittlungsstichtage berücksichtigt werden (z.B. Tag der Hochzeit, Zeitpunkt der offiziellen Trennung, Eintragungen von Schenkungen/Übertragungen/Überlassungen im Grundbuch etc.).
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Darüber hinaus können Gutachten auch wichtig sein, z.B. nach einer umfassenden Modernisierung.

Auch bei Sturm- oder Brandschäden sind die Versicherungen gehalten, die Schadenshöhe durch das Einholen entsprechender Immobiliengutachten anhand des ermittelten Immobilienwerts zu ermitteln.