Welche Unterlagen sind für eine Immobilienbewertung nötig?

Ein sorgfältiger Immobiliengutachter bedient sich bei seiner Gutachtenerstellung einer Reihe von Informationen, die idealerweise vor Besichtigung der Immobilie vorliegen sollten. Diese sind vielfältiger Natur und abhängig von der Art des zu bewertenden Objektes. So sind bei der Bewertung einer Eigentumswohnung umfangreichere Unterlagen zu beschaffen, als z. B. für ein Einfamilienhaus.
Soweit möglich, sollten folgende Dokumente beschafft werden: für die Bewertung eines (unvermieteten) Einfamilienhauses:
– Aktueller (zum Wertermittlungsstichtag gültiger) Grundbuchauszug und ggf. Informationen zulasten und Beschränkungen in Abteilung II des Grundbuchs (z. B. zu Wohnrechten, Nießbrauch, Grunddienstbarkeiten etc.) – Bei Erbbaurechtsgrundstücken: Erbbaurechtsvertrag — Auszug aus der Liegenschaftskarte – Informationen zu Erschließungs- und Anliegerbeiträgen – Auszug aus dem Baulastenverzeichnis – Ggf. Auszug aus dem Altlastkataster
Unterlagen-Bauakten
– Unterlagen aus der Bauakte (falls vom Auftraggeber nicht vorhanden): Grundrisse, Ansichten, Schnitt, Flächenberechnungen, bauliche Historie des Hauses – Planungsrechtliche Festsetzungen (über die Hamburger Internetseite der Bauprüfabteilungen) Für die Bewertung einer Eigentumswohnung: – Allgemeine Unterlagen wie bei einem Einfamilienhaus – Teilungserklärung – Ggf. Abgeschlossenheitserklärung

– Unterlagen aus der Bauakte (falls vom Auftraggeber nicht vorhanden): Grundrisse, Ansichten, Schnitt, Flächenberechnungen, bauliche Historie des Hauses

– Planungsrechtliche Festsetzungen (über die Hamburger Internetseite der Bauprüfabteilungen)

Für die Bewertung einer Eigentumswohnung:

– Allgemeine Unterlagen wie bei einem Einfamilienhaus

– Teilungserklärung

– Ggf. Abgeschlossenheitserklärung

– Bei Vermietung: Kopie des Mietvertrags, ggf. mit allen Zusatzvereinbarungen