Wie muss der Aufbau eines Gutachtens aussehen?
Wie muss der Aufbau eines Gutachtens aussehen?
Die inhaltlichen und formellen Anforderungen an ein Vollgutachten stellen sich wie folgt dar
Allgemein:
Bei einem Gutachten wird ein Sachverhalt ergebnisorientiert bewertet und festgestellt unter Anwendung individueller, persönlicher und unabhängiger Einbeziehung von besonderer Sachkunde.
Gutachten müssen logisch aufgebaut, übersichtlich gegliedert und auf das Wesentliche reduziert sein.
Alle dargelegten Ergebnisse und Schlussfolgerungen müssen begründet und nachvollziehbar sein.
Das Gutachten muss Klarheit, Unparteilichkeit und methodische Folgerichtigkeit aufweisen.
Die Formulierungen innerhalb des Gutachtens
Dies ist besonders wichtig, da ansonsten der Blick auf die eigentliche Fragestellung / Zweck des Gutachtens verstellt werden kann.
Zudem führt dies zu einer erheblichen Vereinfachung für die Leser des Gutachtens und senkt somit die Gefahr, wesentliche Abschnitte zu überschlagen und unter Umständen wertvolle Hinweise zu überlesen.
1. Eingangsformalitäten
2. Wiedergabe des Auftrags
3. Dokumentation des Sachverhalts
4. Fachliche Untersuchung mit dem Ergebnis
5. Fachliche Schlussfolgerungen
6. Zusammenfassung und Ergebnis
7. Abschlussformel mit Unterschrift
8. Anhang
1. Eingangsformalitäten:
Auf dem Deckblatt des Gutachtens sollten folgende Angaben vorhanden sein:
– Der Name des Sachverständigen, seine vorhandene Qualifikation und weitere umfassende Kontaktdaten.
– Art des Gutachtens (Kurzgutachten, Vollgutachten, Mietwertgutachten etc.).
– Bild, Adresse, Titel und Gegenstand der Untersuchung des zu bewertenden Objektes (z.B. Gutachtenerstellung über eine Eigentumswohnung, Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Gewerbe, unbebautes Grundstück etc.).
2. Wiedergabe des Auftrags:
– Genaue Wiedergabe der Aufgabenstellung (Zweck) bzw. des Beweisbeschlusses und die beabsichtigte bzw. vereinbarte Verwendung des Gutachtens.
– Angabe der zu klärenden Fragen, die sich aus der Aufgabenstellung ergeben (Rückfragen).
– Nennung des Wertermittlungsstichtags.
– Etwaige methodische Anweisungen des Auftraggebers und Anmerkungen des Sachverständigen.
3. Dokumentation des Sachverhalts:
– Auflistung ausführlicher Einzelheiten von notwendigen Überprüfungen, Ortsbesichtigungen oder Untersuchungen, die vorgenommen werden. Dies umfasst insbesondere das Datum, den Zeitpunkt und Dauer sowie die Namen der Anwesenden.
– Informationen darüber, ob Mitarbeiter und/oder Dritte an der Erstellung des Gutachtens beteiligt waren sowie ggf. Darlegung der Beteiligung innerhalb des Gutachtens.
– Angabe und Auflistung der vorhandenen/vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen, der vom Gutachter beschaffte Unterlagen und Einzelheiten über die verwendete Bewertungsgrundlagen/Literatur oder anderer Quellen, auf die sich der Sachverständige bei der Erstellung des Gutachtens gestützt hat.
4. Fachliche Untersuchung mit dem Ergebnis:
– Ausführungen zu Nutzungsverhältnissen, ggf. denkbare neue Nutzung.
– Lagebeschreibung und Beurteilung (Makrolage, Mikrolage, Angaben zu tatsächlichen Eigenschaften und sonstiger Beschaffenheit (z.B. Verkehrslage, soziale Infrastruktur, Wohnlage, Demografie, Arbeitslosenquote, Kaufkraftkennziffer etc.)).
– Angaben zur Beschaffenheit des Grundstücks (Zuschnitt, Baugrund, Altlasten, Ver-/Entsorgung, ggf. Energieausweis), Baubeschreibung, Angabe Baujahr, Zustands- und Ausstattungsbeurteilung, baulicher Zustand, Bauschäden und Baumängel, Außenanlagen.
5. Fachliche Schlussfolgerungen:
– Beantwortung der gestellten Fragen.
– Hinweise zu Wahrscheinlichkeiten.
– Angabe und Ausführungen von Unsicherheiten in den Schlussfolgerungen.
– Marktanpassung.
– Plausibilisierung.